Beschreibung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes (KirchStG) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein.
Sie müssen die mündliche Austrittserklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes abgeben. Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit.
Voraussetzungen
In der Austrittserklärung sind anzugeben:
- der Familienname und die Vornamen des Erklärenden,
- Tag und Ort seiner Geburt und
- sein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt.
In der Erklärung muss die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der der Erklärende austreten will, eindeutig bezeichnet sein.
Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über den Austritt aus einer bestimmten Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft bevollmächtigt. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich von einem Notar beglaubigt sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis oder Reisepass
-
bei zugelassener Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Kosten
Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR an.
Wenn Sie Fragen haben, oder einen Termin vereinbaren möchten, kontaktieren Sie uns per Email unter standesamt@maroldsweisach.de oder telefonisch unter 09532/9222-35.
Ihr Standesamt Maroldsweisach






