Für Bürgeranliegen im Rathaus ist weiterhin eine Terminvereinbarung erforderlich, die bereits bei der Corona-Pandemie eingeführt wurde. Die Terminvereinbarung ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine Erledigung ihrer Anliegen ohne längere Wartezeiten. Auch für das Amt ist damit ein effizienteres
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