DSL Breitbandförderung
Breitbandförderprogramm 2012/2017:
Ansprechpartner:
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 25.04.2018):
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 25.04.2018):
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Marktgemeinderatsbeschlusses vom 19.03.2018 beabsichtigt die Marktgemeinde Maroldsweisach einen Kooperationsvertrag mit der süc // dacor GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Maroldsweisach, den 13.11.2017
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs
Ergebnis der Markterkundung
Maroldsweisach, 05.07.2017
Allgemeine Markterkundung 2.Verfahren
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Marktgemeinde Maroldsweisach gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Marktgemeinde Maroldsweisach bittet daher, bis spätestens 11.08.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Markterkundung_Bekanntmachung.pdf
Vorlaeufiges_Erschliessungsgebiet.pdf
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 05.07.2017)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier: