Bekanntmachung dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach
(BGS-EWS)
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 28.10.2025 die dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach (BGS-EWS) beschlossen.
Nachfolgend wird die Satzung im vollen Wortlaut amtlich bekannt gemacht:
Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach
(BGS-EWS)
vom 29. Oktober 2025
Aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, erlässt der Markt Maroldsweisach folgende
3. Änderungssatzung:
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Änderung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach vom 30.07.2009 (Zeilberg-Echo Nr. 32/2009 vom 07.08.2009), zuletzt geändert mit Satzung vom 16.10.2024 (Zeilberg-Echo Nr. 23/2024 vom 08.11.2024) wird wie folgt geändert:
1. § 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2, 5 m³ / h 8,00 € / Monat
bis 6 m³ / h 9,00 € / Monat
bis 10 m³ / h 10,00 € / Monat
über 10 m³ / h 12,00 € / Monat
Die vorstehenden Werte für Wasserzähler mit Nenndurchfluss entsprechen folgenden künftigen nach Dauerdurchfluss ermittelten Werten:
Nenndurchfluss (Qn) Dauerdurchfluss (Q3)
2,5 m³/h 4 m³/h
6 m³/h 10 m³/h
10 m³/h 16 m³/h
über 10 m³/h über 16 m³/h.“
2. $ 9 a Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Für Grundstücke mit Kanalanschluss, aber ohne Wasseranschluss wird eine Grundgebühr in Höhe von 8,00 € / Monat erhoben.“
3. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 2,57 € pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt ab der Abrechnung 2026.
Maroldsweisach, 29. Oktober 2025
Markt Maroldsweisach
Wolfram Thein
1.Bürgermeister







